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Proklamation an die deutschen Völker!
Die Staatsangehörigkeit der BRD DEUTSCH und deutsche Staatsangehörigkeit
ist kein Recht, sondern ein Zustand, ein Status.
Art. 116 GG
Der Begriff Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit von 1934.
Gleichschaltung R=StAG
Verlust der Heimatangehörigkeit seit 1934.
Die Heimatangehörigkeit besteht unabhängig, ob die Staatsgewalt legitim ist oder nicht.
Der Art. 139 GG verpflichtet jeden deutschen Staatsbürger, sich von den Gleichschaltungsgesetzen zu befreien.
Die Österreicher haben 1945 ihre Heimatangehörigkeit zurückerhalten.
Die deutschen Völker stehen in der Pflicht, den Verlust ihrer Heimatangehörigkeit anzuzeigen.
Grundrecht – Umsetzung Art. 146 GG
Das Grundgesetz für die BRD Art. 116 verstößt gegen Art. 139
Die Urkunde 146 ist zu unterschreiben
Die Heimatangehörigkeit entfaltet ihre Kraft im Inland